Absetzbarkeit von Glasfaseranschlüssen

Die Bundesregierung hat sich zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten des Steuerpflichtigen für Glasfaseranschlüsse geäußert. Diese können soweit diese für den eigenen Haushalt entstanden sind, im Rahmen des § 35a Abs. 3 EStG (Handwerkerleistungen) grundsätzlich berücksichtigt werden. Entstehen die Aufwendungen für ein vermietetes Objekt, so können die Aufwendungen entweder (nachträgliche) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen darstellen.


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