Kostenbeiträge zu Fahrgemeinschaften

Im Deutschen Bundestag wurde die Frage diskutiert, ob und wie Fahrtgeldzuschüsse an Privatpersonen, die regelmäßig nicht gewerbliche Mitfahrgelegenheiten anbieten, versteuern müssen.

Einkünfte aus der Mitnahme von Fahrgästen im Rahmen von Fahrgemeinschaften können nach § 22 Nummer 3 EStG der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie 255 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Mit der Freigrenze ist sichergestellt, dass Einkünfte geringeren Umfangs aus der Bildung von Fahrgemeinschaften steuerfrei bleiben.


Vollständige Übersicht aller News