Reparaturdienstleistungen von im Haushalt benutzten Elektrogeräten

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die steuerliche Begünstigung nach § 35a EStG lediglich für stationäre Geräte wie Waschmaschine, Kühlschrank etc. gilt oder aber auch für im Haushalt genutzte Geräte wie Handy, Tablet etc.

Grundsätzlich fallen die Reparaturaufwendungen von Geräten unter § 35a EStG, die in einer Hausratversicherung mitversichert werden können (vgl.  Anhang des BMF-Anwendungsschreibens vom 9. November 2016, BStBl I S. 1213). 
Eine weitere, allgemeine Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Reparaturleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt.

Die einheitliche Auslegung der berücksichtigungsfähigen Reparaturleistungen unter den Finanzämtern wird dadurch sichergestellt, dass sich die Finanzbehörden des Bundes und der Länder laufend miteinander abstimmen.


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