Steuerliche Anerkennung Pensionszusagen

Das FG Schleswig-Holstein hatte in zwei Urteilen (Urteile vom 21.02.2017 - 1 K 68/14 und 1 K 141/15; beide Revision anhängig) darüber zu entscheiden, ob die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel nicht die Angabe des konkreten Rechnungszinses und der anzuwendenden Sterbetafel verlangt. Beide Pensionszusagen waren nicht beitragsfinanziert und Abfindungsregelungen waren enthalten.
Bisher wurde entschieden, dass weder der Abzinsungssatz noch die verwendete Steuerbetafel in der Pensionszusage vereinbart sein müssen.

Gegen beide Urteile wurde Revision beim BFH eingelegt.


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