Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, ob bei einem selbständigen Malermeister, der neben seiner umsatzsteuerpflichtigen unternehmerischen Tätigkeit umsatsteuerfreie Vermietungsumsätze tätigte, Schuldner der Umsatzsteuer nach § 13b UStG in den Streitjahren 2009 - 2011 war.
Das FG Düsseldorf entschied (Urteil vom 28.04.2017 - 1 K 2634/15 U), dass der Malermeister in den Streitjahren nicht Schuldner der Umsatzsteuer war, da er die Leistung für seine umsatzsteuerfreie Vermietung und nicht für seine Tätigkeit als Bauleister in Anspruch genommen hat.