Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Handwerkerleistungen für steuerfreie Vermietungsleistungen

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, ob bei einem selbständigen Malermeister, der neben seiner umsatzsteuerpflichtigen unternehmerischen Tätigkeit umsatsteuerfreie Vermietungsumsätze tätigte, Schuldner der Umsatzsteuer nach § 13b UStG in den Streitjahren 2009 - 2011 war.

Das FG Düsseldorf entschied (Urteil vom 28.04.2017 - 1 K 2634/15 U), dass der Malermeister in den Streitjahren nicht Schuldner der Umsatzsteuer war, da er die Leistung für seine umsatzsteuerfreie Vermietung und nicht für seine Tätigkeit als Bauleister in Anspruch genommen hat.


Vollständige Übersicht aller News