Verfahrensdokumentation nach GoDB

Die seit 01. Januar 2015 geltenden GoDB fordern für viele Bereiche Verfahrensdokumentationen von steuerpflichtigen Unternehmen. Hiervon ist unter anderem auch eine geordnete und sichere Belegablage betroffen. Vor allem dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest zeitnah erfolgt, kommt es darauf an, wie Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Beleg sicherstellen.

Sollten bei der Umsetzung ihrer Verfahrensdokumentation Fragen auftreten, können Sie sich gerne diesbezüglich an uns wenden.


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