Im EU-Ausland sind schon jetzt mehr Kontrollen bezüglich der A-Bescheinigung zu verzeichnen. Aus diesem Grund, ist es wichtig, dass auch Arbeitnehmer und Unternehmer, die dich nur kurzfristig in diesen Staaten aufhalten, eine A1-Bescheinigung beantragen. Sofern eine Kontrolle erfolgt und eine Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann (manche Länder akzeptieren auch den Nachweis, dass ein Antrag gestellt wurde), kann dies eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen, die der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer selbst zu entrichten hat.
Sollten Sie Fragen bezüglich der A1-Bescheinigung und deren Antragstellung haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.