Anhebung des Schwellenwerts für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 €

Der Deutsche Bundestag (BT-Drs. 18/12128 vom 26.4.2017) hat das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechtsüberlassungen“ beschlossen. Unter anderem wurde hierbei die Grenze zur Sofortabschreibung von GWG (geringwertigen Wirtschaftsgütern) auf 800,00 € angehoben. Die Anhebung gilt erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft werden.


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