Diese steuerfreie Überlassung oder Bezuschussung muss auf der monatlichen Lohnabrechnung, dem Lohnkonto sowie der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber vermerkt werden.
Sollten Sich auf Ihrer Seite Fragen diesbezüglich ergeben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir stehen Ihnen auch bei anderen Fragen bezüglich steuerfreien oder -begünstigten Leistungen an Ihre Arbeitnehmer zur Seite.