Anwendung der verschärften Anwendungsregeln bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (sog. 15 %-Grenze)

Im Jahr 2016 wurden verschärfte Anwendungsregeln für die anschaffungsnahen Herstellungskosten entwickelt. Anschaffungsnahe Herstellungskosten können sich z.B. bei der Anschaffung eines Gebäudes ergeben. Hierbei geht es um eine Verschärfung der Frage, welche Kosten in die Berechnung der 15%-Grenze mit einzubeziehen sind. Auch Schönheitsreparaturen sind nun in die Berechnung mit einzubeziehen.

Bisher fehlten jedoch Hinweise der Finanzverwaltung, ab wann diese verschärften Regelungen greifen werden. Am 20.10.2017 wurde nun ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das klar stellt, dass die neuen verschärften Regelungen für alle Anschaffungen gelten, denen ein Kauf ab dem 01.01.2017 zugrunde liegt. 

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