Voraussetzungen:
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für welches Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Sie haben (Mit-)Eigentum an einer selbstgenutzten Immobilie.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten.
- Das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Die erworbene/gebaute Immobilie ist zum Stichtag Ihr einziges Wohneigentum.
Wenn Sie Baukindergeld beantragen möchten, oder dies zukünftig in Erwägung ziehen, können Sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.