Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer kann sich steuerbegünstigt auswirken

Führt der Arbeitgeber eine gesundheitsfördernde Maßnahme in überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durch, ist diese lohnsteuerfrei. Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung steht dem Arbeitgeber ein jährlicher Freibetrag zu.

Hier können z.B. Beiträge für das Fitnessstudio begünstigt sein.
 

Gesundheitsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers sind außerdem steuerlich begünstigt, wenn sie von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Auch Erholungsbeihilfen können mitunter steuerbegünstigt sein.

Sollten Sie sich für betriebliche Gesundheitsförderung interessieren, beraten wir Sie hierzu gerne. Selbstverständlich können Sie uns auch abseits der Gesundheitsförderung ansprechen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen möchten.


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