Gesundheitsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers sind außerdem steuerlich begünstigt, wenn sie von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Auch Erholungsbeihilfen können mitunter steuerbegünstigt sein.
Sollten Sie sich für betriebliche Gesundheitsförderung interessieren, beraten wir Sie hierzu gerne. Selbstverständlich können Sie uns auch abseits der Gesundheitsförderung ansprechen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen möchten.