Steuerliche Vorteile von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Aufgrund von örtlich verhängten Dieselverboten werden Elektro- und Hybridfahrzeuge immer attraktiver.
 

Hierbei gibt es insbesondere für Dienstfahrzeuge einige steuerliche Vorteile:

  • steuerliche Begünstigung für ortsfeste betriebliche Ladevorrichtung für Elektrofahrzeug und Elektrofahrrädern
  • Unentgeltlich oder verbilligte Überlassung bzw. Bezuschussung einer Ladevorrichtung an Arbeitnehmer kann steuerlich begünstigt sein (Pauschalversteuerung)
  • kostenlose oder verbilligte Bereitstellung von Ladestrom ist durch die 1%-Regelung bereits abgegolten
  • die Bundesregierung plant bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge einen reduzierten Steuersatz
  • pauschale Beträge können den Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern erhöhen
  • bei 1%-Regelung für Elektrofahrzeuge kann der Listenpreis gemindert werden
  • sollte der Arbeitnehmer sein privates Elektro- oder Hybridfahrzeug für Dienstfahrten benutzen, können  für ihn steuerliche Vorteile gegenüber der Nutzung eines Fahrzeuges mit herkömmlichem Treibstoff entstehen
  • Elektrofahrzeuge sind unter gewissen Bedingungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit

Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Einzelnen bei den verschiedenen Alternativen bzgl. der Besteuerung von Dienstfahrzeugen.


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