Hierbei gibt es insbesondere für Dienstfahrzeuge einige steuerliche Vorteile:
- steuerliche Begünstigung für ortsfeste betriebliche Ladevorrichtung für Elektrofahrzeug und Elektrofahrrädern
- Unentgeltlich oder verbilligte Überlassung bzw. Bezuschussung einer Ladevorrichtung an Arbeitnehmer kann steuerlich begünstigt sein (Pauschalversteuerung)
- kostenlose oder verbilligte Bereitstellung von Ladestrom ist durch die 1%-Regelung bereits abgegolten
- die Bundesregierung plant bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge einen reduzierten Steuersatz
- pauschale Beträge können den Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern erhöhen
- bei 1%-Regelung für Elektrofahrzeuge kann der Listenpreis gemindert werden
- sollte der Arbeitnehmer sein privates Elektro- oder Hybridfahrzeug für Dienstfahrten benutzen, können für ihn steuerliche Vorteile gegenüber der Nutzung eines Fahrzeuges mit herkömmlichem Treibstoff entstehen
- Elektrofahrzeuge sind unter gewissen Bedingungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Einzelnen bei den verschiedenen Alternativen bzgl. der Besteuerung von Dienstfahrzeugen.